Leistungsnachweise/ Zeugnisse/ Lernentwicklungsgespräche/ Übertritt nach Jahrgangsstufe 4 

Leistungsnachweise, Zeugnisse, Lernentwicklungsgespräche, Übertritt nach Jahrgangsstufe 4 (Stand: Schuljahr 2024/2025)


Leistungsnachweise 

Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.

Die einzelnen Leistungsnachweise werden nach folgenden Notenstufen bewertet:

 

   

sehr gut              = 1 (Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)

gut                       = 2 (Leistung entspricht voll den Anforderungen)

befriedigend      = 3 (Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen)

ausreichend       = 4 (Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen)

mangelhaft         = 5 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind)

ungenügend       = 6 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht erkennen).

   

In der Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden schriftliche Leistungsnachweise nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers beschreiben.

 

Weitere Informationen zum Thema Leistungserhebung erhalten Sie hier.

 

 

Übertritt, Lernentwicklungsgespräche und Zeugnisse 

In den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 führt die Grundschule Informationsveranstaltungen zum Übertrittsverfahren und zur Wahl des schulischen Bildungsweges durch. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin/der Schüler geeignet ist. Es gilt nur für den Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr.

 

  • Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums: 
  • Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,33
  • Eignung für den Bildungsweg der Realschule: 
  • Gesamtdurchschnittsnoten aus den Fächern D, M und HSU mindestens 2,66 
  • Eignung für den Bildungsweg der Mittelschule:
  • Gesamtdurchschnittsnoten aus den Fächern D, M und HSU mindestens 3,00

 

Informationen vom Kultusministerium über weiterführende Schularten erhalten Sie hier.

 

Hier gelangen Sie zum interaktiven Bildungswegplaner. 

 

Zeugnisse/Lernentwicklungsgespräche 

In Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über ihre erbrachten Leistungen.
Termin der Zwischeninformation: 24. Januar 2025

 

Die Kinder der 2. und 3. Klassen erhalten ab dem Schuljahr 2023/2024 ein Zwischenzeugnis.
  Termin Zwischenzeugnis: 14.02.2025


Die Lernentwicklungsgespräche für die 1. Klassen finden in der Regel von Ende Januar bis Mitte Februar statt.

Im Gespräch tauschen sich Schulkind, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigte als unmittelbar am Lernprozess des Kindes Beteiligte aus. Im Fokus steht dabei die individuelle Situation des Kindes mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzialen.

Die Lehrkraft dokumentiert das Gespräch. Das Original des von der Lehrkraft, den Erziehungsberechtigten und dem Kind unterschriebenen Dokumentationsbogens erhalten das Kind und seine Eltern am 14.02.2025. Eine Kopie des Bogens nimmt die Schule zu ihren Unterlagen.



Übertrittszeugnis 

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Termin: 02.05.2025

 

Probeunterricht für Jahrgangsstufe 4 

Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien: 13.05.2025-15.05.2025

 

Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. Für das Schuljahr 2024/2025 ist dies Freitag, der 31. Juli 2025.

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